Relaxed in und durch den Tag. Lassen Sie sich doch einfach mal durch unseren Service verwöhnen.
Nutzen Sie zum Beispiel diese Angebote:
VRM-Gästeticket
Die am VRM-Gästeticket beteiligten Beherbergungsbetriebe innerhalb des VRM-Gebietes halten während Ihres Aufenthaltes einen besonderen Service für Sie bereit! Sie erhalten von Ihrem
Beherbergungsbetrieb ein VRM-Gästeticket.
Dieses Ticket berechtigt den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des VRM und einem Teil Hessens unentgeltlich zu benutzen. Pro Person muss ein Gästeticket mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, Gästetickets werden auf den Fähren nicht anerkannt.
Das VRM-Gästeticket gilt für die Dauer Ihres Aufenthaltes im VRM und dem westlichen Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV-Gebiet 63)*. Es gelten ausschließlich die von Ihrem Gastgeber eingetragenen Daten.
Ihre individuelle VRM-Gästekarte ist nicht übertragbar; nur Sie persönlich dürfen die Vorteile des Tickets während Ihres Aufenthaltes nutzen.
Das VRM-Gästeticket kann man nicht kaufen. Sie können es nur durch Ihren Gastgeber erhalten.
Bitte führen Sie das Gästeticket und das Infoblatt, das Sie unten zum Download finden, während Ihres Aufenthaltes immer bei sich - ebenso einen gültigen Lichtbildausweis.
*Seit dem 01.08.2021 gelten die VRM-Gästetickets nun auch für Fahrten zu den hessischen Bahnhöfen Lorchhausen, Lorch, Assmannshausen, Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Oestrich-Winkel und Hattenheim. Übernachtungsgäste mit VRM-Gästeticket können sämtliche Busse und Bahnen im sog. „RMV-Gebiet 63“, das die Gemeinden Lorch, Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich-Winkel umfasst, ohne Zusatzzahlung nutzen.